FAQ - Die wichtigsten Fragen und Antworten

Welche Kosten werden durch die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen des Hautkrebsscreenings übernommen?
Alle gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten ab dem 35 Lebensjahr in jedem 2. Kalenderjahr die Kosten für eine körperliche Untersuchung OHNE Zuhilfenahme von technischen Hilfsmitteln, wie z.B. das Auflichtmikroskop (Dermatoskop) oder der Computerdermatoskopie.


Da sich die Wertigkeit Krebs-suspekter Hautläsionen jedoch nur mittels technischer Hilfsmittel, wie z.B. dem Auflichtmikroskop, beurteilen lässt empfiehlt die Deutsche Dermatologische Gesellschaft  den Einsatz dieser Geräte standartmässig bei jedem Hautkrebsscreening. Hierbei sollte jedes Muttermal "obligat" mittels Auflicchtmikroskop untersucht werden



Ebenfalls wird von der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft das Hautkrebsscreening bereits ab dem 18 Lebensjahr empfohlen. Folgende gesetzliche Krankenversicherungen haben sich dieser Forderung angeschlossen und erstatten die Kosten in jedem 2. Kalenderjahr mittels "fakultativer" Zuhilfenahme des Auflichtmikroskops.



- Actimonda Krankenkasse
- Atlas BKK AHlmann
- Audi BKK
- Barmer GEK
- Bertelsmann BKK
- BIG direkt gesund
- BKK 24
- BKK Achenbach Buschhütten
- BKK Akzo Nobel Bayern
- BKK B. Braun Melsungen AG
- BKK EWE
- BKK EUREGIO
- BKK exklusiv
- BKK Freudenberg
- BKK Gildenmeister Seidensticker
- BKK Groz-Beckert
- BKK Henschel Plus
- BKK Herkules
- BKK Linde
- BKK Mahle
- BKK Meelitta Plus
- BKK Miele
- BKK Pfaff
- BKK Pfalz
- BKK Public
- BKK PwC
- BKK Rieker Ricosta Weisser
- BKK R&V
- BKK RWE
- BKK Salzgitter
- BKK Scheufelen
- BKK Technoform
- BKK Textilgruppe Hof
- BKK VAG Hessen
- BKK VBU
- BKK VDN
- BKK VerbundPlus
- BKK Werra-Meissner
- BKK Wirtschaft & Finanzen
- BKK Würth
- BKK ZF & Partner
- Bosch BKK
- Continentale BKK
- Debeka BKK
- Energie-BKK
- Heimat BKK
- HEK - Hanseatische Krankenkassse
- Karl Mayer BKK
- Koenig & Bauer BKK
- Krones BKK
- mhplus BKK
- Pronova BKK
- Siemag BKK
- SKD BKK
- Techniker Krankenkasse
- Thüringer Betriebskrankenkaasse TBK
- TUI BKK
- WMF BKK


Weitere Informationen erhalten Sie über folgenden Link.
 
Was muss ich nach einem ambulanten chirurgischen Eingriff beachten?
Bei der Entnahme von Gewebe im Rahmen eines ambulanten chirurgischen Eingriffs wird eine durch die Betäubung schmerzlose Wunde erzeugt. In vielen Fällen muss diese mittels einer Naht vorschlossen werden. Die sogenannte „Hautnaht“ garantiert dabei unmittelbar nach dem Eingriff eine Adaption der Wundränder.  Dies heißt jedoch nicht, dass die Wundrandadaption, wie beim Verschweißen von Metallen, unmittelbar nach dem Eingriff eine stabile optisch kaum wahrnehmbare Narbe garantiert. So wie sich noch erhitzte Schweißnähte durch Zugkräfte dehnen können verhält es sich auch bei Hautnähten. Daher sollte in Abhängigkeit vom operierten Areal auf eine Dehnung der Hautnaht wie z.B. bei sportlicher Betätigung für mindestens 14 Tage, besser für 4 Wochen, verzichtet werden.
Je nach dem operierten Areal wird der Faden zwischen 7 und 14 Tagen nach dem Eingriff entfernt. Während dieser Zeit sollte täglich ein Pflasterwechsel erfolgen. Um eine Infektion zu vermeiden sollte auf das Pflaster eine Jod-haltige Creme aufgetragen werden. Bei einer Jod-Unverträglichkeit können alternative Desinfektionsmittel, wie z.B. Triclosan eingesetzt werden.
     
    Was muss ich nach einer Hauttestung mit Kontaktstoffen (Epikutantestung = Pflastertest am Rücken) beachten?
    Die Epikutantestung dient der Aufschlüsselung einer möglicherweise bestehenden Allergie gegen Kontaktstoffe. Hierzu werden die Testsubstanzen über 24 Std. auf den Rücken aufgebracht und üblicherweise für 3 Tage, in Ausnahmen bis zu 4 Tagen dort belassen. Nach Entfernen des Pflasters werden die Testareale mit Farbmakierstiften gekennzeichnet. Bitte tragen Sie nur kochbare Unterwäsche, da ein Abfärben der Markierungen nicht zu vermeiden ist.
    Um die Reaktionsfähigkeit im Testareal sicherzustellen sollten vor und während der gesamten Testung keine antiallergischen Medikamente verwendet werden. Kortison-haltige Cremes sind 1 Woche vor der Testung, Kortison-haltige Tabletten sind bis zu 3 Wochen vor der Testung in Rücksprache mit dem Arzt abzusetzen. Ebenso sollte 3 Wochen vor der Testung auf eine Sonnenbestrahlung verzichtet werden. Während der Testungen sollte starkes Schwitzen (z. B. durch körperliche Anstrengung in Beruf und Freizeit) vermieden werden. Zudem darf in dieser Zeit nicht geduscht und gebadet werden, da ansonsten die Testungen nicht verwertbar sind.
     
    Wie muss ich mich während und nach einer Hyposensibilisierungsbehandlung verhalten?
    Im Rahmen  einer Hyposensibilisierungsbehandlung werden Pollen-, Milben-, Wespen-, Bienen- und in Ausnahmen Katzenallergenextrakte im Bereich der Oberarme injeziert. Unmittelbar nach der Injektion sind Allgemeinreaktionen möglich: Urtikaria (Nesselfieber), Quincke-Ödem (stärkere Schwellung einzelner Körperpartien evtl. auch von Zunge und Mundschleimhaut), Atemnot bzw. Asthma, Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens, im ungünstigsten Fall anaphylaktische Reaktionen bis hin zum lebensbedrohlichen Schock. Diese Reaktionen treten insgesamt gesehen sehr selten auf. Um ein sofortiges Eingreifen durch einen Arzt zu gewährleisten sollten sie sich mindestens über 30 Minuten nach jeder Injektion in unserer Praxis aufhalten. Da die mit einer Hyposensibilisierung einhergehende Immunreaktion für den Körper eine Belastung darstellt sollte am Tag der Hyposensibilisierung auf körperliche Belastungen (sportliche Aktivitäten, Sauna) verzichtet werden.
     
    Wie führe ich bei einer Pilz- oder Warzenerkrankung der Hände / Füße Wechselbäder durch?
    Eine Erkrankung der Füße und zum Teil der Hände durch Warzen und/oder Pilze ist weit verbreitet. Auch weil es derzeit keine Therapie gibt, die bei Jedem zu einem bleibenden Erfolg führt ist eine Vielzahl von Therapieverfahren mit zum Teil fragwürdigen Erfolgsversprechen erhältlich. Ausgehend von der Beobachtung, das bei der Mehrheit aller Patienten die von einer Pilz- oder Warzenerkrankung betroffen sind eine Durchblutungsstörung der Hände resp. Füße vorliegt empfiehlt unsere Praxis in jedem Fall einer solcher Erkrankung neben der ärztlichen Therapie durchblutungsfördernde Maßnahmen durchzuführen. Diese Beobachtung machte schon der Pfarrer Sebastian Kneipp vor über 100 Jahren mit der Einführung der Kneipp’schen Wechselbäder.
    Hierzu sollte in einem Gefäß (z.B. eine Plastikwanne) kontrolliert mit einem Termometer warmes Leitungswasser bei 37°C und in einem anderen Gefäß kaltes Wasser (4° - 10°) vorbereitet werden. Kaltes Wasser erhält man leicht, indem man das Gefäß bei kalten Außentemperaturen über Nacht im Außenbereich resp. im Sommer über Nacht im Kühlschrank belässt. Begonnen wird das Wechselbad im warmen Wasser (2 Minuten). Beendet wird es in kaltem Wasser (2 Minuten). Dazwischen sind 3 Kalt-Warm Wechsel durchzuführen, so dass sich ein täglicher Zeitaufwand von 12 Minuten ergibt. Ein Abduschen der Füße mit warmen oder kalten Wasser führt im Vergleich zu Kneipp‘schen Wechselbädern nicht zum gewünschten Erfolg.
     
    Welche ästhetisch-medizinischen Eingriffe werden in ihrer Praxis durchgeführt?
    Das Leistungsspektrum unserer Praxis im ästhetisch-medizinischen Bereich ist den Leitlinien der französischen Gesellschaft für ästhetische Medizin und Mesotherapie (AMME) angepasst. Sämtliche der in unserer Praxis durchgeführten Methoden werden unabhängig vom Sponsoring einzelner Hersteller in der AMME vermittelt und  seit 2010 durch ein von der französischen Ärztekammer anerkannten interuniversitären Diplom für ästhetische Medizin zertifiziert.

    Unser Leistungsspektrum umfasst die Faltenbehandlung mittels Fillern (hpts. Hyaluronsäure) und Botulinumtoxin, Anti-Aging- sowie Aknebehandlung mittels Peelings, der Einsatz von Lasern und der Blitzlichlampe (IPL) sowie die Mesotherapie. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
     
    Zu welchen Zeitpunkten ist ihre Praxis geöffnet? Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
    Unsere Hautarztpraxis bietet Ihnen folgende Öffnungszeiten:
    Mo, Di, Do: 10 Uhr bis 19 Uhr
    Mi: 8 Uhr bis 13 Uhr
    Fr: 8 Uhr bis 19 Uhr
    Einen Termin vereinbaren sie entweder persönlich, telefonisch (069 – 95 90 99 82) oder über unser Online-Buchungssystem unter „www.hautarzt-velten.de“.
     
    Spielt es bei der Terminvergabe, der Diagnostik und der Therapie meiner Erkrankung eine Rolle, ob ich über eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung versichert bin?
    Solange unsere Hautarztpraxis über eine kassenärztliche Zulassung verfügt spielt ihr Versicherungsstatus bei der Terminvergabe keine Rolle. Die Sprechstunden unserer Praxis sind ausschließlich als Terminsprechstunden organisiert. Wir bitten sie daher um Verständnis, dass bestimmte Sprechzeiten, wie z.B. am späten Nachmittag oder abends, schneller ausgebucht sind als andere Sprechzeiten.
    Bei der Diagnostik und der Therapie von Hauterkrankungen orientiert sich unsere Hautarztpraxis an den an Universitätshautkliniken etablierten Leitlinien, den sogenannten SOPs (standard operating procedures). Diese werden von uns bei allen Patienten, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus angewendet. Durch unser Qualitätsmanagement, welches u.a. die regelmäßige Tätigkeit des Praxisinhabers am Universitätshautklinikum Mannheim der Universität Heidelberg mit einschließt, wird gewährleistet, dass sich unser diagnostischer als auch therapeutischer Standard stets auf universitärem Niveau befindet. Ein Unterschied beim Versichertenstatus ergibt sich häufig daraus, dass in Abhängigkeit vom Versichertenstatus einzelne diagnostische und therapeutische Verfahren, die sich an den SOPs sowie S2-Leitlinien orientieren z.T. nicht (mehr) übernommen werden. Eine weitere Einschränkung wird durch einzelne gesetzliche Krankenversicherungen dadurch vorgenommen, dass bestimmte Leistungen in das sich zwischen 13,50 € und 17,00 € bewegende Regelleistungsvolumen integriert wurden und somit nicht auf Patientenwunsch sondern ausschließlich hinsichtlich der medizinischen Notwendigkeit erbracht werden können.
     
    Erkrankungen und medizinische Sorgen besitzen für den Betroffenen immer eine hoge Dringlichkeit. Die persönliche Einschätzung variiert jedoch häufiger von der medizinischen Beurteilung einer Situation. Um die verfügbaren Termine möglichst gerecht und angepasst an die Dringlichkeit einer Erkrankung zu vergeben werden Terminentscheidungen nach bestimmten Regeln durchgeführt. Um Ihnen zu erklären, wie diese Festlegungen erfolgen und auch Ihnen eine EInschätzung der Dringlichkeit Ihrer Erkrankung zu ermöglichen, sind im Folgenden die vorkommenden Notfälle aufgeführt.


    Lebensbedrohliche Notfälle
    Lebensbedrohliche Notfälle sind in der Dermatologie selten. Krankheitsbilder, die unter diese Definition fallen, sind zum Beispiel: ausgedehntes Quincke  mit Atem- und SChluckbeschwerden, akute allergische Reaktion mit Kreislaufreaktion oder starke Blutungen. Diese Patienten werden sofort angenommen und versorgt.


    Dringliche Notfälle
    Dringliche Notfälle sind in der Dermatologie ebenfalls eher selten. Krankheitsbilder, die unter diese Definition fallen, sind zum Beispiel: leichtes Quincke Ödem ohne Atem- oder Schluckbeschwerden, akute allergische Reaktion ohne Kreislaufreaktion, leichte Blutungen, ausgedehnte blasenbildende Erkrankungen, Vorhauteinklemmungen, Wundrose oder Wundinfekte. Auch diese Patienten werden sofort angenommen und versorgt.


    Eilige Termine
    Eilige Termine kommen in der Dermatologie häufiger vor. Krankheitsbilder, die unter diese Definition fallen sind zum Beispiel: Schwarzer Hautkrebs, Bienen-/Wespen-/Zeckenstich oder leichtere blasenbildende Erkrankungen. Wir bemühen uns, Patienten mit einem dieser Krankheitsbilder am gleichen Tag einzuschieben. Dies ist in der Regel mit einer Wartezeit verbunden.


    Mittelfristige Termine
    Mittelfristige Termine kommen in der Dermatologie häufig vor. Krankheitsbilder, die unter diese Definition fallen, sind zum Beispiel: Weißer Hautkrebs, chronisch entzündliche Hauterkrankungen mit einem akuten SChub oder Erstauftreten. Patienten mit diesen Krankheitsbildern erhalten in der Regel innerhalb von zwei Wochen einen Termin.



    Sonstige Erkrankungen
    Für alle Patienten, die sich gerne kurzfristig mit einer akuten Erkrankung in der Sprechstunde vorstellen möchten ohne einen medizinischen Notfall oder eine medizinisch dringliche Erkrankung aufzuweisen, besteht die Möglichkeit, sich donnerstagvormittags zwischen 10 Uhr und 12 Uhr telefonisch um einen kurzfristigen Vorstellungstermin zu bemühen. Hierfür wird ein entsprechendes Terminkontingent in der Planung für die laufende Woche vorgehalten